Layer

Wem gehört der Schutzwald?

Der Schutzwald gehört - wie der übrige Wald - den privaten oder den öffentlichen (Korporationen, Bürgergemeinden, politische Gemeinden, Kantone) Waldbesitzern.

Wer ist für den Schutzwald verantwortlich?

Die Schutzwaldpflege ist im Waldgesetz verbindlich geregelt. Die Kantone sind nach Bundesgesetz für den Zustand der Schutzwälder verantwortlich und stellen die minimale Pflege sicher. Für die Durchführung der Schutzwaldpflege sind die Waldeigentümer zuständig. Sie erhalten vom Bund und den Kantonen finanzielle Abgeltungen für die erbrachten Leistungen.

Wer sorgt für die fachgerechte Pflege des Schutzwaldes?

Im waldbaulichen Bereich sind die Forstleute (Förster, Forstwarte, Waldarbeiter, Forstingenieure) die wichtigsten Akteure.

Welche Aufgaben haben die Forstbetriebe?
Welche Aufgabe haben Bund und Kanton?

Weiterführende Infos:

Waldgesetz
Jahrbuch Wald und Holz 2011. Kapitel Eigentumsverhältnisse

Forstleute unterstützen die Waldeigentümer bei der Schutzwaldpflege