Layer

Welche Aufgaben haben Bund und Kantone?

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Wald sorgt der Bund dafür, dass die Schutzwälder in der ganzen Schweiz nach vergleichbaren Kriterien behandelt werden. Für die erbrachten Leistungen bezahlt der Bund Abgeltungen. Die Kantone sind für die Umsetzung des Waldgesetzes bzw. der Schutzwaldpflege verantwortlich. Ein Kantonsvertreter oder eine Forstperson mit hoheitlichen Befugnissen ist bei der Anzeichnung der Holzschläge zugegen und kontrolliert anschliessend die ausgeführten Massnahmen.

Seit der „Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA)“ erfolgt die Abwicklung der Subventionierung in der Regel leistungsorientiert im Rahmen von vierjährigen Programmvereinbarungen. Die Kantone verteilen die vom Bund zugeteilten finanziellen Mittel. Der Bund gewährt den Kantonen Abgeltungen für die Schutzwaldpflege, für die Schaffung von neuen Schutzwäldern, für die Verhütung und Behebung von Waldschäden und für die Erschliessung der Schutzwälder.

Weiterführende Infos:

Finanzausgleich und Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA)
Aufgaben des Bundes (BAFU)